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Für jede Baumaßnahme muss zur Sicherung des Verkehrs und für die vorübergehende Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bei der zuständigen Behörde ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

  • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung/Jahresanordnungen
  • Antrag für die Errichtung von vorübergehenden Halteverbotszonen
  • Antrag auf Erlaubnis zum Befahren von Fußgängerzonen

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